• Der CS Euroreal (WKN 980500) wird unabhängig von seiner Wiedereröffnung am 21. Mai weiterhin nach Orderlage gehandelt.

Handelsbedingungen

Handelsbedingungen für den Fondshandel an der Börse Hamburg

Für den Handel in offenen Fonds an der Börse Hamburg gelten die folgenden Bestimmungen:

Die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG und die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG als skontroführende Makler haben sich bei der Ausführung von Aufträgen ab 9.00 Uhr zu folgenden Preisfeststellungsvorgaben, d.h. der Einhaltung folgender Maximalspreads (Spanne zwischen Geld- und Briefkurs) und garantiert handelbarer Volumen bei unlimitierten Orders verpflichtet:

  • Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt im DAX und Eurostoxx
    Spread max. 1,0 % auf den aktuellen Geldkurs, garantiert handelbares Volumen EUR 100.000
  • Rentenfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland und Westeuropa
    Spread max. 1,0 % auf den aktuellen Geldkurs, garantiert handelbares Volumen EUR 100.000
  • Übrige Aktien- und Rentenfonds und gemischte Fonds
    Spread max. 1,5 % auf den aktuellen Geldkurs, garantiert handelbares Volumen EUR 20.000
  • Immobilienfonds
    Spread max. 1,5 % auf den aktuellen Geldkurs, garantiert handelbares Volumen EUR 100.000
  • Geldmarktfonds
    generell ohne Spread, bei wenigen Ausnahmen Spread max. 0,5 % auf den aktuellen Geldkurs, garantiert handelbares Volumen EUR 200.000
  • ETFs / Indexfonds
    Die Quotierung (Spread und handelbares Volumen) erfolgt in Anlehnung an die jeweilige Markt- und Orderlage

Selbstverständlich können auch darüber hinausgehende Beträge gehandelt werden. Vor Ordererteilung über die Bank empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Skontroführer.

In Ausnahmefällen (z.B. wenn die Kapitalanlagegesellschaft keine weiteren Fondsanteile mehr ausgibt) kann der Skontroführer von dieser Verpflichtung befreit sein (Diese Fonds sind auf unserer Homepage mit einem "!" gekennzeichnet).

Die möglichen Ausnahmefälle im Einzelnen:

  • Die Fondsgesellschaft gibt keine neuen Anteile dieses Fonds heraus (Ausgabestopp).
    Der preisfeststellende Makler ist von der geltenden Liquiditäts- und Ausführungsgarantie sowie von der Einhaltung des Maximalspreads befreit. Die Preisfeststellung erfolgt nach Orderlage unter Orientierung am Net Asset Value (NAV). 
  • Die Fondsgesellschaft nimmt keine Anteile dieses Fonds zurück (Rücknahmestopp).
  • Der preisfeststellende Makler ist von der geltenden Liquiditäts- und Ausführungsgarantie befreit. Die Preisfeststellung erfolgt nach Orderlage unter Orientierung am Net Asset Value (NAV). Preisfeststellungen können jedoch gegebenenfalls auch unterhalb des NAV erfolgen.
  • Die Fondsgesellschaft gibt keine neuen Anteile dieses Fonds heraus und nimmt keine Anteile dieses Fonds zurück (Ausgabe- und Rücknahmestopp).
  • Der preisfeststellende Makler ist von der geltenden Liquiditäts- und Ausführungsgarantie sowie von der Einhaltung des Maximalspreads befreit. Die Preisfeststellung erfolgt nach Orderlage unter Orientierung am Net Asset Value (NAV). Preisfeststellungen können jedoch gegebenenfalls auch unterhalb des NAV erfolgen.
  • Seitens der Fondsgesellschaft gelten besondere Bedingungen für die Ausgabe oder Rücknahme von Fondsanteilen.
  • Der preisfeststellende Makler ist von der geltenden Liquiditäts- und Ausführungsgarantie sowie von der Einhaltung der Maximalspreads befreit. Die Preisfeststellung erfolgt nach Orderlage unter Orientierung am Net Asset Value (NAV).
  • Der Handel in diesem Fonds ist ausgesetzt.
    In diesem Fonds findet zur Zeit kein Handel statt.
  • Der preisfeststellende Makler ist von der Liquiditäts- und Ausführungsgarantie befreit.

 

gültig ab dem 19.01.2009